Kassenwesen

Wie Sie sicherlich schon gehört haben, hat sich wieder einiges bei unserer Arbeit verändert. Im vergangenen Jahr wurden die Richtlinien des Betreuungswerks neu herausgegeben. Inhalt dieser Richtlinie ist u. a. die Pflicht die monatliche Abrechnung bezüglich der Kontoauszüge und Handkassenbelege dem Betreuungswerk vorzulegen und darzustellen. Bisher fand nur eine Abrechnung am Jahresende statt.
Weiterhin neu ist, wie Sie bereits erfahren haben, bei Veranstaltungen eine Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen und Geburtsjahr zu führen.
Auch eine finanzielle Kalkulation bei Reisen usw. muss vorgelegt werden. Vorgenanntes Verfahren ist notwendig, um die Gemeinnützigkeit der Seniorenarbeit zu erhalten.
Uns macht es zwar keinen Spaß, dass die Verwaltungsarbeiten weiter zunehmen, aber wir müssen damit leben. Wir hoffen nur, dass unser ehrenamtliches Engagement, welches ja in unserer Gesellschaft überall gefordert wird, nicht irgendwann an den Vorschriften scheitert. Wir wünschen uns daher Ihr Verständnis, wenn wir die künftigen Änderungen praktizieren.

Ebenso werden wir alles tun, um die Seniorenbetreuung in Ihrem und unserem Sinne weiter zu führen.